Ablauf von einem Leasingvertrag

  1. Der Leasingnehmer stellt bei der Leasinggesellschaft einen Leasingantrag für das gewünschte Objekt.
  2. Die Leasinggesellschaft prüft den Antrag und die wirtschaftliche Lage des Leasingnehmers. Sollte die Bonität des Leasingnehmers nicht ausreichen müssen weitere Personen für ein Zustandekommen des Vertrages als Bürgen eintreten.
  3. Nach einer positiven Prüfung erhält der Leasingnehmer eine Auftragsbestätigung. Im Falle einer negativen Prüfung erhält der Leasingnehmer eine Absage seitens der Leasinggesellschaft.
  4. Der Leasinggeber bestellt das gewünschte Objekt bei der jeweiligen Firma und bereitet alle weiteren Vorgänge für die übernahme durch den Leasingneher vor.
  5. Der Leasingnehmer erscheint für die übergabe des Leasingobjektes und übernimmt dieses mit einer übernahmebestätigung.
  6. Die Leasinggesellschaft zahlt den Betrag an die Lieferfirma und erhält das Eigentum am Objekt.
  7. Der Leasingvertrag ist nun zu Stande gekommen und der Leasingnehmer zahlt nun eine monatliche (andere Zahlungsziele sind auch möglich) Leasingrate an die Leasinggesellschaft.
  8. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit übergibt der Leasingnehmer das Objekt an den Leasinggeber. Unter Umständen müssen hier Reparaturen durchgeführt werden, welche durch den Leasingnehmer verursacht wurden und den Restwert minderten. Die Kosten trägt in den meisten Fällen der Leasingnehmer.
  9. Der Leasingnehmer kann sich nach Wunsch ein erneutes Objekt aussuchen, oder aber das abgelaufene Leasingobjekt mit einer Sonderzahlung übernehmen.

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