Soll ein Leasingvertrag übernommen werden, so werden mehrere Schritte durchlaufen:
- Kontaktaufnahme und übermittlung der Daten
- überprüfung der Bonität
- Abschluss des Leasingvertrages
- Fahrzeugübergabe per Protokoll / Vertrag
- Ummeldung des Fahrzeugs
Besteht Interesse für ein bestimmtes Fahrzeug und Leasingvertrag so wird sich mit dem Anbieter in Verbindung gesetzt und alle Details vorab geklärt. Anschließend wird die Leasinggesellschaft über die Leasingübernahme informiert. Nun wird im nächsten Schritt eine Bonitätsprüfung von der Leasinggesellschaft über den neuen Leasingnehmer abverlangt. Dies geschieht in der Regel unter Zuhilfenahme mehrerer Gehaltsnachweise (bei Privatpersonen) oder einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) – welche zumeist über den eigenen Steuerberater erhältlich ist.
Nach positiver Auskunft kann der übernahmevertrag unterzeichnet werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass im Anschluss eine sogenannte Umschreibungsgebühr in Höhe von 250 bis 600 EUR fällig wird, deren übernahme im Vorfeld geklärt sein sollte. Nun kann das Fahrzeug über die Leasinggesellschaft umgemeldet werden.
Bei der folgenden Fahrzeugübergabe sollte unbedingt ein Protokoll durchgeführt und Vertrag geschlossen werden – ferner empfiehlt es sich einen unabhängigen Fahrzeugsachverständigen vor der übergabe zu beauftragen das Fahrzeug zu überprüfen, um anschließende Forderungen oder Beanstandungen auszuschließen.
Werden hier Schäden am Fahrzeug festgestellt, so trägt diese der alte Leasingnehmer. Schäden, welche zum Ende des Leasingzeitraumes von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt werden, sind vom aktuellen Leasingnehmer zu tragen, also vom übernehmer des Leasingvertrages, es sein denn, der Schaden wurde schon bei der Leasingübernahme festgehalten. In dem Vertrag sollten ferner aktueller Kilometerstand, sowie Zubehörstand des Fahrzeugs festgehalten werden (z.B. Sportfelgen, Winterbereifung, Navigationssystem).



