Für das Restwertleasing gibt es auch noch weitere Begrifflichkeiten wie das „Non-Pay-Out-Leasing“ – das Restwertleasing ist eine Form des Leasings: Ein anderer Begriff für Restwertleasing.
In diesem Falle wird auf Basis der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung der Restwert des Fahrzeuges nach Ablauf des Leasingvertrages bestimmt. Danach kann das Fahrzeug dann zu Ende des Vertrages übernommen werden, oder an den Händler beziehungsweise Leasinggeber zum tatsächlichen Wert verkauft werden.
Ist dann der tatsächliche Restwert jedoch geringer, als zunächst angenommen und ermittelt, so muss nachgezahlt werden.
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