Bei der Kilometerberechnung wird vorab eine festgelegte Kilometerleistung innerhalb der Vertragslaufzeit definiert.
Meist werden die übrigen Kilometer vergütet, allerdings haben diese auch meist einen geringeren Wert als die Mehrkilometer – zudem wird meistens ein Kulanz von 2500km nach oben wie unten gewährleistet; dies bedeutet, dass innerhalb dieses Bereiches keine Vergütung erfolgt. Einige Leasinggeber vergüten hingegen die Minderkilometer aber auch gar nicht.
Grundsätzlich sind bei der Rückgabe zwei Szenarien zu unterscheiden:
- Im Falle von Mehrkilometer: Hiermit werden die Kilometer bezeichnet, die über die im Leasingvertrag festgelegten Kilometer hinaus mit dem Leasingfahrzeug gefahren wurden. Die Kosten pro Kilometer werden meist auf Basis des Fahrzeugneupreises berechnet und im Leasingvertrag festgelegt.
- Im Falle von Minderkilometer: So bezeichnet man die Kilometer, die weniger gefahren wurden, als im Leasingvertrag zunächst festgelegt.
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