In der Praxis ist einfach zu unterscheiden, wer zunächst etwas leasen möchte – demzufolge ändern sich zumeist die Konditionen. So gibt es zum einen das Konsumgüterleasing oder auch Verbraucherleasing genannt, auf der anderen Seite das Investitionsgüterleasing oder auch gewerbliches Leasing.
So handelt es sich bei dem Verbraucherleasing um das Leasing für Privatpersonen. Hierbei wird die zur überprüfung der Bonität meist eine Passkopie, eine ausgefüllte Selbstauskunft sowie die letzten drei Lohnabrechnungen vom Leasinggeber angefordert.
Im Falle des Investitionsgüterleasings wird der Leasingvertrag mit einem Unternehmen geschlossen. Zur Bonitätsprüfung gehört bei dieser Leasingform unter anderem zumeist die Vorlage der letzen zwei betriebswirtschaftlichen Auswertungen.



