Leasingarten

Im folgenden erfahren Sie mehr über die verschiedenen Leasingarten – hierbei wird darauf eingegangen, welche Vor-und Nachteile gewisse Sonderformen des Leasing bieten, was genau das Full-Service Leasing kennzeichnet und welche Eigenschaften im gewerblichen wie privaten Leasing zu beachten sind.

Denn im Leasing wird nach der Verwertung unterschieden: dem Finance-Leasing und Operated Leasing.

Finance-Leasing bedeutet, dass hier dem Leasingnehmer das Investitionsrisiko übertragen wird. Der Leasinggeber hat hierbei in der Regel kein Interesse den Gegenstand nach der Leasinglaufzeit zu übernehmen. Diese Leasingform zeichnet sich durch eine feste Grundleasingdauer ohne Kündigungsrecht für einen maßgeblichen Zeitraum der Nutzungsdauer – das bedeutet auch: das Investitionsrisiko trägt der Leasing-Nehmer. Dies beinhaltet, dass der Leasingnehmer die Kosten für Wartung oder beispielsweise Versicherung ebenfalls trägt. Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist, dass der Gegenstand zumeist eine Spezialanfertigung für den Nutzer ist und von keinem anderen genutzt wird. Interessant an dieser Art des Leasings sind die verschiedenen Möglichkeiten für Optionen nach der Leasingdauer: so ist es zum Beispiel möglich das Gut zu kaufen, zurückzugeben oder auch im Anschluss weiter zu finanzieren.

Jedoch die Kapitalbeschaffung für den Leasinggegenstand sowie das damit verbundene Kreditrisiko trägt hierbei der Leasinggeber. Diese Leasingform ist grundsätzlich für alle Güter der Investition geeignet und anwendbar. Bei dieser Art des Leasings wird eine Vollamortisation erlangt – das heißt: die Investitionskosten des Leasinggebers werden durch das Leasing (die Leasingzahlungen) des Leasingnehmers gedeckt.

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